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So entspricht eine Wellenlänge von 240 nm (UV-C-Strahlung) einer Energie von etwa 120 kcal/mol – genug, um organische Moleküle zu spalten und damit Gewebe, etwa die Haut, zu zerstören. Glücklicherweise wird die UV-C-Strahlung von der Atmosphäre nahezu vollständig zurückgehalten.
Eine Wellenlänge von 300 nm (UV-B-Strahlung) entspricht einer Energie von 95 kcal/mol – einer Energie, die nicht mehr ausreicht, stabile Moleküle zu spalten. Allerdings reicht die Energie noch aus, aromatische p-Systeme anzuregen und zur Reaktion zu bringen. Da gerade die DNA Basen solche p-Systeme besitzen, hat also die UV-B-Strahlung einen Effekt auf unser Erbgut.
Die UV-B-Strahlung wird zu über 90 Prozent von der Ozonschicht unserer Atmosphäre abgefangen. Durch UV-B-Strahlung wird die Haut aber auch zur Bildung einer verdickenden Schutzschicht (Lichtschwiele) angeregt, sowie zu einer erhöhten Melaninproduktion, wodurch eine langsame, aber anhaltende Bräune entsteht. UV-B-Strahlung bewirkt aber die vorzeitige Alterung der Haut, die sich vor allem auch äußerlich in Falten und Erschlaffung wiederspiegelt.
Eine Wellenlänge von 350 nm (UV-A-Strahlung) entspricht einer Energie von 80 kcal/mol, eine Energie, die nur noch sehr eingeschränkt ausreicht, um Moleküle zu Reaktionen zu bewegen. Durch die UV-A-Strahlung wird die Haut zwar noch zur direkten Bräune angeregt, die aber nur kurze Zeit sichtbar bleibt.
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